Auch wenn das Pflegegeld in erster Linie an Pflegebedürftige ausgezahlt wird, ist es oft als Aufwandsentschädigung für pflegende Angehörige gedacht. Diese leisten einen enormen Beitrag in der häuslichen Pflege, und die Reformen zum Pflegegeld 2025 zielen darauf ab, ihnen mehr finanzielle Entlastung und Unterstützung zu bieten. Neben einer deutlichen Erhöhung der Leistungen wird die Pflege flexibler und dynamischer gestaltet, um den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen besser gerecht zu werden. 

Erfahren Sie in diesem Artikel alles über die neuen Regelungen und was sich ab 2025 in der häuslichen Pflege ändern wird – von der Anpassung des Pflegegeldes über neue Regelungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bis hin zu praktischen Hilfsmitteln wie dem Notrufarmband von caera. 

Pflegegeld 2025:
Höhere Beträge und dynamische Anpassung 

Bereits zum 01.01.2024 wurde das Pflegegeld um 5 % erhöht, doch ab dem 01.01.2025 folgt der nächste Schritt: Eine weitere Erhöhung um 4,5 % tritt in Kraft. Diese Anpassungen folgen dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), das eine schrittweise Erhöhung der Geldleistungen vorsieht, um Pflegebedürftigen und ihren Familien die steigenden Kosten der häuslichen Pflege besser abzufedern. 

Im Detail profitieren die verschiedenen Pflegegrade wie folgt: 

Pflegegrad 2: + 492,00 € jährlich 

Pflegegrad 3: + 648,00 € jährlich 

Pflegegrad 4: + 864,00 € jährlich 

Pflegegrad 5: + 1.068,00 € jährlich 

Zum 1. Januar 2025 steigen dann alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung – sowohl im häuslichen wie auch im teil- und vollstationären Bereich – in Höhe von 4,5 Prozent an. Auch das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungen steigen mit diesem Schritt nochmals um 4,5 Prozent an.

Zum 1. Januar 2028 ist eine weitere Erhöhung geplant, die sich am Anstieg der Kerninflationsrate in den drei vorausgehenden Kalenderjahren, für die zu diesem Zeitpunkt die Daten vorliegen, orientiert. Hierbei werden wiederum sämtliche Leistungsbeträge der Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung regelgebunden automatisch dynamisiert.

Neue Flexibilität durch das Entlastungsbudget 

Ein weiterer großer Vorteil für pflegende Angehörige ist die Zusammenlegung der Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget. Diese Neuerung erleichtert es, für plan- oder unvorhergesehene Ausfälle eine Pflegevertretung zu organisieren – sei es durch Einrichtungen, ambulante Pflegedienste oder andere Angehörige. Bisher waren beide Leistungen nur anteilig übertragbar, aber ab 2025 sind sie zu 100 % flexibel nutzbar. Dies bedeutet, dass Angehörige bis zu 8 Wochen im Jahr weiterhin die Hälfte des Pflegegeldes erhalten, während eine Ersatzpflegekraft einspringt. 

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Mehr Unterstützung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.

Zudem entfällt die bisherige Voraussetzung, dass mindestens 6 Monate Vorpflegezeit vor der Beantragung der Verhinderungspflege bestehen müssen. So können Angehörige nun auch bei kurzfristigen Belastungen schneller auf die Leistungen zurückgreifen, was den Pflegealltag
deutlich entlastet. 

Pflegesachleistungen: Mehr Unterstützung für häusliche Pflege 

Auch die Pflegesachleistungen, die für professionelle Pflegeunterstützung durch anerkannte Dienste bereitgestellt werden, steigen 2025 um 5 %. Diese Leistungen richten sich an alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden. Anders als das Pflegegeld wird diese Unterstützung nicht direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, sondern von den Pflegediensten direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Dies soll den Zugang zu professionellen Pflegeleistungen verbessern und pflegende Angehörige weiter entlasten. 

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Pflegehilfsmittel: caera Notrufarmband als hilfreiche Unterstützung 

Notfallknopf caera Notrufsystem Träger drückt Knopf oder nutzt Sturzerkennung

Bereits ab Pflegegrad 1 können Pflegebedürftige verschiedene Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen. Hierzu zählt auch das caera Notrufarmband, ein intelligentes Gerät, das Stürze erkennt und automatisch einen Notruf absetzt. Nach der Bewilligung durch die Pflegekasse wird das monatliche Abonnement für dieses Hilfsmittel übernommen. Solche technischen Hilfen ermöglichen es Pflegebedürftigen, länger sicher und selbstständig in ihrem eigenen Zuhause zu leben und bieten gleichzeitig den Angehörigen ein hohes Maß an Sicherheit. 

Besserer Zugang zu Reha-Maßnahmen für pflegende Angehörige 

Eine wichtige Neuerung betrifft auch pflegende Angehörige, die selbst erkranken oder eine Rehabilitationsmaßnahme benötigen. Ab 2025 wird es einfacher, die pflegebedürftige Person mit in eine Reha- oder Vorsorgeeinrichtung zu nehmen. Dies ist insbesondere dann hilfreich, wenn die Verhinderungspflege nicht ausreicht oder wenn der pflegende Angehörige weiterhin einen Teil der Pflege übernimmt. Voll- und teilstationäre Einrichtungen können hierbei die Pflege teilweise mitübernehmen, sodass beide – Pflegebedürftige und pflegender Angehöriger – optimal versorgt werden. 

Neustrukturierung des Verfahrens zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit 

Das bisherige Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen wird 2025 übersichtlicher und transparenter gestaltet. In Zukunft werden verfahrensrechtliche Inhalte und Leistungsübersichten getrenint geregelt, um die Einstufung in einen Pflegegrad einfacher und verständlicher zu machen. Außerdem wird es in besonderen Fällen möglich sein, die Begutachtung auch telefonisch durchzuführen, was Angehörige und den Medizinischen Dienst entlastet. 

Fazit: Mehr Unterstützung und Flexibilität in der häuslichen Pflege 

Die Änderungen im Pflegegeld und den Pflegeleistungen ab 2025 bieten sowohl Pflegebedürftigen als auch ihren Angehörigen erhebliche Vorteile. Die Erhöhung die Pflegegeldes, die Einführung der dynamischen Anpassung, das flexible Entlastungsbudget und die erweiterten Möglichkeiten zur Nutzung von Pflegehilfsmitteln, wie dem caera Notrufarmband, stärken die häusliche Pflege und erleichtern den Alltag. Zudem sorgen die Vereinfachung der Verfahren und die bessere Absicherung pflegender Angehöriger dafür, dass der Pflegebedarf flexibler und individueller abgedeckt werden kann. 

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