Unabhängig vom Alter können wir alle unfall- oder krankheitsbedingt in eine Situation geraten, in der wir selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Gesundheit und schwere Krankheit liegen manchmal nah beieinander – ein schwerer Unfall oder ein Schlaganfall können dazu führen, dass wir nicht entscheiden können, welche medizinischen Maßnahmen wir wünschen und welche nicht. Mit einer Patientenverfügung können wir für solche Lebens- und Behandlungssituationen vorsorgen. Wir erklären Ihnen in diesem Artikel alles Wissenswerte rund um das Thema und geben Ihnen hilfreiche Tipps und weiterführende Informationsquellen.
Definition Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist die schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, „ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt“ (Paragraf 1901a Abs. 1 BGB).1
Frühzeitige Auseinandersetzung mit der Patientenverfügung ist von Vorteil!
Die Patientenverfügung ist von besonderer Bedeutung, wenn es darum geht, lebenserhaltende Maßnahmen zu beenden. In einer solchen Ausnahmesituation kann eine klare Erklärung in der Patientenverfügung eine wichtige Vorsorgemaßnahme sein, die auch für Familienangehörige eine Entlastung darstellt. Durch das Dokumentieren Ihrer eigenen Vorstellungen vom Lebensende in einer Patientenverfügung, können Sie sicherstellen, dass Ihr Wille respektiert wird, auch wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen.
Erstellung einer Patientenverfügung
Wie sollte die Patientenverfügung formuliert sein?
Laut Gesetz sollten Sie in der Patientenverfügung konkrete Situationen und medizinische Maßnahmen festlegen. Damit erhält sie erst ihre Wirksamkeit und rechtliche Bindung. Allgemeine Beschreibung wie „ich möchte keine lebensverlängernde Maßnahmen“ reichen an dieser Stelle nicht aus. Präzise und eindeutige Formulierungen sind von Vorteil. Denken Sie daran, dass die Ärzte und Ihre Familienangehörigen im Zweifelsfall über Leben und Tod entscheiden. Aus diesem Grund sollten Ihre Formulierungen möglichst keine Fragen aufwerfen und eine Entscheidung basierend auf Ihren Wünschen ermöglichen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
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Beschreiben Sie, in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll. Zum Beispiel „im unmittelbaren Sterbeprozess“.
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Welche konkreten medizinischen Maßnahmen wünschen Sie in dieser Situation? Zum Beispiel „dass alles medizinisch Mögliche und Sinnvolle getan wird, um mich am Leben zu erhalten“.
Was sollte enthalten sein?
In jedem Fall sollte eine Patientenverfügung Folgendes enthalten:
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Name und Vorname
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Geburtsdatum
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Adresse
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Datum
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Unterschrift
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Mindestens eine Beispielsituation, für welche die Patientenverfügung gelten soll.
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Konkrete medizinische Maßnahmen, die für die genannte Situation gewünscht sind.
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Bzw. konkrete medizinische Maßnahmen, die für die genannte Situation nicht gewünscht sind.
Textbausteine, Muster & Vorlagen
Wir empfehlen Ihnen bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung auf bestehende Muster und Vorlagen zurückzugreifen. Das Bundesministerium für Justiz stellt entsprechende Textbausteine zur Verfügung und kann Ihnen dabei helfen, ein individuelles Dokument zu erstellen. Ferner haben Sie die Möglichkeit, eine Online-Patientenverfügung sowie weitere Vorsorge auf der Webseite VorsorgePlaner zu erstellen. Sie werden Schritt für Schritt durch das Online-Tool geleitet und können so eine individuelle Patientenverfügung erstellen. Sollten Sie unsicher sein, holen Sie sich fachlichen Rat ein. Eine Beratung können Sie bei Ihrem Hausarzt in Anspruch nehmen oder sich an Beratungsstellen wie zum Beispiel Unabhängige Patientenberatung Deutschland wenden.
Muss eine Patientenverfügung beglaubigt oder beurkundet werden?
Eine Patientenverfügung ist grundsätzlich auch ohne notarielle Beglaubigung gültig. Dennoch gibt es einige Vorteile, die für die Beglaubigung eines Notars oder Fachanwalts sprechen. Dieser kann mit Ihnen die Formulierungen besprechen und für eine präzise Darstellung sorgen. Des Weiteren wird die Akzeptanz der Patientenverfügung erhöht sowie die Sicherheit, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden. Auf Wunsch kann der Notar oder Anwalt Ihre individuelle Patientenverfügung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen.
Wo soll die Patientenverfügung aufbewahrt werden?
Die Patientenverfügung sollte an einem sicheren, aber leicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Es ist ratsam, Kopien der Patientenverfügung an mehreren Orten aufzubewahren, z. B. zu Hause, beim Hausarzt, im Krankenhaus oder bei Vertrauenspersonen.
Es ist auch wichtig, dass die Personen, die im Ernstfall über die medizinische Behandlung entscheiden, über die Existenz und den Ort der Patientenverfügung informiert sind. Dies können beispielsweise Familienmitglieder, Freunde oder behandelnde Ärzte sein.
Sie können die Patientenverfügung auch in ein öffentliches Register eintragen lassen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Patientenverfügung im Ernstfall schnell gefunden und berücksichtigt wird.
Wie lange ist die Patientenverfügung gültig?
Die Gültigkeit einer Patientenverfügung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich ist eine Patientenverfügung zeitlich unbefristet gültig, solange sie nicht widerrufen oder geändert wird.
Es ist jedoch ratsam, die Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie noch immer den eigenen Wünschen und Vorstellungen entspricht. Insbesondere bei Veränderungen im Gesundheitszustand oder in persönlichen Umständen kann es sinnvoll sein, die Patientenverfügung anzupassen.
Allerdings sind der Widerruf und die Änderungen nur möglich, wenn Sie zu dem Zeitpunkt einwilligungsfähig sind. Das bedeutet, Sie müssen in der Lage sein, die Bedeutung und mögliche Risiken einer ärztlichen Maßnahme zu erfassen.
Ist die Patientenverfügung rechtlich bindend?
Wenn die in Ihrer Patientenverfügung konkret beschriebene Lebens- und Behandlungssituation mit der aktuellen Situation übereinstimmt, ist die Patientenverfügung für alle Beteiligten wie Angehörige, Betreuer, Ärzte, Pflegepersonal, Justiz und Bevollmächtigte verbindlich.
Allerdings gibt es Ausnahmen, insbesondere in akuten Notfallsituationen. Sollte ein Aufschub medizinischer Maßnahmen schwerwiegende Folgen haben, wie zum Beispiel den Tod, wird der behandelnde Arzt unverzüglich handeln und alle medizinisch sinnvollen Maßnahmen ergreifen, sofern kein gegenteiliger Wille ihrerseits in der entsprechenden Akutsituation festgehalten ist.
Vorsorge treffen für den Ernstfall mit einer Patientenverfügung.
Was kostet die Patientenverfügung?
Die Kosten für eine Patientenverfügung können je nach Art der Erstellung und der Beratung, die damit einhergeht, variieren. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Patientenverfügung zu erstellen.
Sollten Sie sich für eine der empfohlenen Vorlagen oder die Online-Patientenverfügung entscheiden, fallen für Sie keine Kosten an. Allerdings ist es ratsam, sich vorher ausreichend über den Inhalt und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Patientenverfügung zu informieren. Verschiedene Organisationen und Vereine, bieten kostengünstige Beratungen und Hilfe bei der Erstellung von Patientenverfügungen an.
Es besteht auch die Möglichkeit, sich von einem Anwalt oder Notar beraten zu lassen und die Patientenverfügung durch diesen erstellen zu lassen. In diesem Fall können Kosten anfallen, die von der individuellen Beratungszeit und den Gebühren des Anwalts oder Notars abhängen.
Unabhängig von den damit verbundenen Kosten ist eine Patientenverfügung ein wichtiger Bestandteil der Vorsorge und trägt erheblich dazu bei, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen bezüglich der medizinischen Behandlung auch im Falle einer schweren Erkrankung oder Verletzung berücksichtigt werden.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Neben der Patientenverfügung ist die Vorsorgevollmacht ein sehr wichtiges Vorsorgedokument. Damit bevollmächtigen Sie eine Person, die für Sie Entscheidungen trifft.
Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht, die eine Person ermächtigt, in ihrem Namen zu handeln, wenn sie selbst nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, gibt eine Patientenverfügung Anweisungen, wie in medizinischen Angelegenheiten zu handeln ist, wenn die Person selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung miteinander kombiniert werden können. Damit können Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche und Interessen sowohl in medizinischen als auch in anderen Angelegenheiten berücksichtigt werden, wenn sie selbst nicht in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen oder diese zu kommunizieren.
Keine Patientenverfügung – wer entscheidet?
Sollten Sie eine Vorsorgevollmacht haben, kann Ihr Bevollmächtigter für Sie handeln. Jedoch nur, wenn Sie die entsprechende Klausel „Vorsorgevollmacht in Gesundheitsangelegenheiten“ aufgenommen haben. Liegen weder Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht vor, legt zunächst ein Gericht einen Betreuer für sie fest. Diese Person ermittelt Ihren „mutmaßlichen Willen“ (Paragraf 1901a Abs. 2 BGB)1, indem er sich bei Ihren Angehörigen und Ihrem Hausarzt erkundigt, wie Sie sich zu verschiedenen Themen, wie zum Beispiel lebenserhaltenden Maßnahmen, geäußert haben.
Notvertretungsrecht für Ehegatten
Ehegatten können sich bei medizinischen Notsituationen ab dem 01.01.2023 auch ohne gültige Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung für maximal sechs Monate vertreten.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Entscheidungen der Angehörigen nicht unbedingt den Wünschen der betroffenen Person entsprechen müssen. Wenn Sie also sicherstellen möchten, dass Ihre Wünsche bezüglich Ihrer medizinischen Behandlung im Ernstfall respektiert werden, sollten Sie eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht erstellen und sicherstellen, dass Ihre Angehörigen und medizinischen Betreuer darüber informiert sind.
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