Pflegegrad 1: Die wichtigsten Kriterien im Überblick

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Pflegegrad 1 kennzeichnet eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ und ist die niedrigste Einstufung unter den fünf Pflegegraden. Doch wie wird Pflegegrad 1 beantragt? Und welche Leistungen stehen Ihnen bei dieser Einstufung zu? Erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche finanziellen Hilfen und Unterstützungen Ihnen mit Pflegegrad 1 zustehen.
Voraussetzungen für Pflegegrad 1
Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung stellen. Ein Fachgutachter erstellt daraufhin ein Gutachten auf Grundlage des „Neuen Begutachtungsassessments (NBA)“.
Im Rahmen der Begutachtung wird die Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen bewertet, wobei bis zu 100 Punkte vergeben werden können. Diese Punkte setzen sich aus sechs unterschiedlich gewichteten Kategorien zusammen. Bei der Pflege von Kindern oder besonderen Bedarfslagen können abweichende Regelungen gelten.
Kriterien für die Pflegebegutachtung
- Mobilität:
Wie selbstständig kann sich der Betroffene fortbewegen, sich halten, aufrecht sitzen und Treppen steigen? - Kognitive und kommunikative Fähigkeiten:
Ist die Person in der Lage, sich im Alltag zeitlich und örtlich zu orientieren? Kann die Entscheidungen treffen, Risiken einschätzen, Gespräche führen und seine Bedürfnisse ausdrücken? - Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:
Wie oft benötigt der Betroffene Unterstützung aufgrund psychischer Probleme wie Ängsten oder aggressivem Verhalten? Gibt es Anzeichen für Wahnvorstellungen oder Zerstörung von Eigentum? - Selbstversorgung:
Inwieweit ist der Antragsteller in der Lage, sich eigenständig zu waschen, zu pflegen und zu ernähren? - Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen:
Welche Unterstützung benötigt der Antragsteller im Umgang mit seiner Erkrankung oder medizinischen Behandlungen, wie etwa bei einer Dialyse oder dem Verbandswechsel? - Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte:
Wie selbstständig kann der Antragsteller seinen Tagesablauf organisieren, sich beschäftigen und soziale Kontakte pflegen?
Jedes dieser sechs Kriterien wird anhand von bis zu 16 spezifischen Unterpunkten bewertet. Die gesammelten Punkte in den einzelnen Kategorien werden gewichtet und führen zu einer Gesamtpunktzahl, die den Pflegegrad bestimmt.
Ein sorgfältig geführtes Pflegetagebuch ist eine hilfreiche Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung. Es hilft dabei, sich an alle relevanten Tätigkeiten zu erinnern und zu dokumentieren, welche davon selbstständig oder nur mit Unterstützung ausgeführt werden können. Auf diese Weise leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu einer objektiven und fairen Bewertung.
Leistungen bei Pflegegrad 1
Personen mit Pflegegrad 1 sind in ihrem Alltag größtenteils eigenständig und benötigen nur in bestimmten Situationen Unterstützung. Sie können sich häufig gut selbst versorgen und viele Aufgaben ohne Hilfe bewältigen. Aus diesem Grund sind die verfügbaren Leistungen bei Pflegegrad 1 im Vergleich zu höheren Pflegegraden eher begrenzt.
Allerdings gibt es einige Leistungen, die unabhängig vom Pflegegrad gewährt werden. Dazu gehören unter anderem der monatliche Entlastungsbetrag, die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln und Zuschüsse für die Anpassung des Wohnraums. Diese Unterstützungen stehen allen Pflegebedürftigen gleichermaßen zu, unabhängig davon, ob sie Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 haben.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen
bei Pflegegrad 1
Personen mit Pflegegrad 1 erhalten weder Pflegegeld für die Betreuung durch Angehörige noch Pflegesachleistungen für die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst. Diese finanziellen Hilfen stehen erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können jedoch den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro nutzen. Dieser Betrag ist speziell dafür vorgesehen, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der Betroffenen zu fördern.
Möglichkeiten zur Nutzung des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1:
- Tages- oder Nachtpflege: Unterstützung während bestimmter Tageszeiten.
- Ambulante Pflege und Betreuung: Entlastung durch professionelle Pflegedienste.
- Kurzzeitpflege: Temporäre Betreuung in einer Pflegeeinrichtung.
- Alltagsunterstützende Angebote: Leistungen gemäß den landesspezifischen Regelungen.
Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1
Für Menschen mit Pflegegrad 1, die vor allem Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt benötigen, ist eine Haushaltshilfe oft eine praktische Lösung. Im Gegensatz zu einer Pflegekraft konzentriert sich die Haushaltshilfe auf Tätigkeiten wie Reinigen, Einkaufen oder Kochen. Die Kosten können in der Regel über den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro gedeckt werden.

Haushaltshilfen für Senioren mit Pflegegrad finanziert durch den Entlastungsbetrag.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 1
Mit Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege, die normalerweise zur Finanzierung einer Vertretung der Pflegeperson bei Krankheit, Urlaub oder anderen Abwesenheiten dient. Auch die Kurzzeitpflege, eine vorübergehende Betreuung in einer stationären Einrichtung, wird erst ab Pflegegrad 2 gewährt.
Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 1
Hilfsmittel wie Rollatoren, Brillen oder Prothesen stehen grundsätzlich allen Krankenversicherten zur Verfügung und sind nicht an einen Pflegegrad gebunden. Voraussetzung ist lediglich ein ärztliches Rezept.
Pflegehilfsmittel, die speziell für die Pflege benötigt werden, erfordern hingegen einen anerkannten Pflegegrad. Ob es sich dabei um Pflegegrad 1 oder 5 handelt, ist unerheblich. Pflegehilfsmittel werden in zwei Kategorien unterteilt:
- Technische Pflegehilfsmittel:
Dazu gehören Pflegebetten, Rollstühle, Duschhocker und weitere Geräte wie Notrufsysteme. - Verbrauchsmaterialien:
Beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Schutzschürzen.
Hausnotruf bei Pflegegrad 1
Ein Hausnotrufsystem zählt zu den technischen Pflegehilfsmitteln und wird von der Pflegekasse bezuschusst. Der Zuschuss beträgt bis zu 25,50 Euro monatlich und ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Anspruch haben Pflegebedürftige, die allein leben und in einer Notfallsituation voraussichtlich nicht in der Lage wären, per Telefon Hilfe zu rufen.
Da Personen mit Pflegegrad 1 in der Regel noch sehr aktiv und mobil sind, bietet ein mobiler Notruf einen erheblichen Vorteil: Er funktioniert sowohl zu Hause als auch unterwegs.
Mobiles Notrufsystem bei Pflegegrad 2
Ein Notrufarmband bietet eine wertvolle Unterstützung für Menschen im Pflegegrad 2, die noch aktiv und mobil sind, aber im Notfall schnelle Hilfe benötigen. Es kombiniert moderne Technologie mit einer einfachen Bedienung und sorgt für zusätzliche Sicherheit und Unabhängigkeit.
- Schnelle Hilfe im Notfall:
Bei einem Sturz oder anderen Notfällen ermöglicht das Notrufarmband, schnell Hilfe zu rufen. Besonders für Personen ohne direkte Betreuungsperson vor Ort ist dies ein wichtiger Vorteil. - Erhöhte Sicherheit und Unabhängigkeit:
Das Notrufarmband vermittelt den Trägern ein Gefühl der Sicherheit, da sie wissen, dass im Bedarfsfall schnell Hilfe verfügbar ist. Es fördert die Unabhängigkeit und trägt so zu einer höheren Lebensqualität bei. - Standortbestimmung:
Notrufarmbänder mit GPS-Funktion erlauben es, den genauen Standort der Person im Notfall zu ermitteln. Dies ist besonders nützlich, wenn die Person draußen unterwegs ist und Hilfe benötigt. - Einfache Bedienung:
Die Bedienung von Notrufarmbändern ist in der Regel unkompliziert. Ein Knopfdruck genügt, um den Notruf auszulösen, was vor allem für Menschen hilfreich ist, die Schwierigkeiten mit anderen technischen Geräten haben. - Kommunikation mit Pflegepersonen:
Mit einigen Modellen können direkt vorprogrammierte Kontakte wie Pflegepersonen oder Angehörige angerufen werden. Dies erleichtert die Kommunikation im Notfall. - Medizinische Informationen:
Notrufarmbänder können auch wichtige medizinische Daten wie Allergien oder Medikamentenpläne speichern, die im Notfall für Rettungsdienste relevant sein können. - Batterielaufzeit und Benachrichtigungsfunktionen:
Moderne Notrufarmbänder bieten eine lange Batterielaufzeit und benachrichtigen automatisch definierte Kontakte, wenn die Batterie schwach wird oder es technische Probleme gibt. - Sturzerkennung:
Notrufarmbänder mit Sturzerkennung erkennen einen Sturz und benachrichtigen automatisch Notfallkontakte oder die Notrufzentrale, ohne dass der Träger aktiv eingreifen muss.
Finden Sie jetzt heraus ob ein mobiles Notrufsystem das Richtige für Sie ist.
Mit diesen drei kurzen Fragen haben Sie im Zeitumdrehen die Gewissheit.

Das clevere caera Notrufsystem
Das caera Notrufarmband wurde speziell entwickelt, um Menschen mit Pflegegrad mehr Sicherheit und Unterstützung zu bieten, und damit die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten. Es kombiniert moderne Technologie mit einfachen, benutzerfreundlichen Funktionen, die sowohl den Träger als auch die Angehörigen entlasten.

- Sturzerkennung mit 96% Genauigkeit:
Speziell für Senioren entwickelt und individuell einstellbar – erkennt auch weiche Stürze. - Lange Akkulaufzeit:
Mit einer Akkulaufzeit von 21 Tagen müssen Sie das Armband nicht täglich aufladen. - Europäisches Roaming:
Dank europaweitem Roaming sind Sie stets im besten Netz unterwegs – ganz unabhängig von einem Anbieter. So können Sie sich immer auf eine zuverlässige Verbindung verlassen, egal wo Sie sich gerade befinden. - Genaue Ortung im Notfall:
Der Standort wird genau ermittelt, damit Hilfe schnell und zielgerichtet ankommt. - Professionelle 24/7 Bosch Notrufzentrale:
Rund um die Uhr erreichbar, um im Notfall schnell und kompetent Hilfe zu organisieren. - Persönliche Notfallkontakte:
Mit der caera App haben Sie die Möglichkeit, bis zu 6 individuelle Notfallkontakte festzulegen, die im Falle eines Notfalls sofort informiert werden. Sie entscheiden selbst, wer zuerst benachrichtigt wird – Ihre vertrauten Notfallkontakte oder die professionelle 24/7 Notrufzentrale. So behalten Sie die Kontrolle über die Hilfe, die Sie im Ernstfall erhalten.
Mehr als nur ein Notrufarmband
Mit caera erhalten Sie ein Notrufarmband, das Sturzerkennung, GPS-Ortung und direkte Kommunikation in einem Gerät kombiniert. Kosten für das monatliche Abonnement können in voller Höhe von der Pflegekasse übernommen werden.

Zuschuss für Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 1
Einschränkungen bei alltäglichen Bewegungen können dazu führen, dass selbst einfache Dinge zu Herausforderungen werden. Rutschige Badewannen, Toiletten ohne Haltegriffe oder andere Barrieren im Wohnumfeld entwickeln sich schnell zu Gefahren, die sowohl die Sicherheit als auch die Selbstständigkeit beeinträchtigen können.
Gerade im Badezimmer lauern viele solcher Risiken, die durch gezielte Anpassungen entschärft werden können – von größeren Umbauten wie der Installation einer barrierefreien Dusche bis hin zu kleineren Maßnahmen wie rutschfesten Bodenbelägen oder Haltegriffen.
Die Pflegeversicherung unterstützt diese wohnumfeldverbessernden Maßnahmen finanziell mit bis zu 4.180 Euro pro Projekt. Für verschiedene Vorhaben kann jeweils die maximale Fördersumme beantragt werden, wobei eine vorherige Abstimmung erforderlich ist.
Stationäre Pflege bei Pflegegrad 1
Mit Pflegegrad 1 gibt es keinen Anspruch auf stationäre Pflegeleistungen. Ein Umzug in ein Pflegeheim ist in diesem Stadium meist nicht erforderlich. Entscheiden Sie sich dennoch dafür, unterstützt die Pflegekasse Sie mit einem Zuschuss von lediglich 131 Euro monatlich – die verbleibenden Kosten müssen selbst getragen werden.
Individuelle Leistungen bei Pflegegrad 1
Pflege und Betreuung sollten stets auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmt sein, da jede Situation einzigartig ist. Dafür stehen verschiedene Leistungen zur Verfügung, die unter bestimmten Bedingungen genutzt werden können.
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1:
- Tages- und Nachtpflege: Diese teilstationären Angebote ermöglichen es, den Tag oder die Nacht in einer Einrichtung zu verbringen, während die übrige Betreuung zu Hause erfolgt. Allerdings besteht bei Pflegegrad 1 kein Anspruch auf diese Leistungen.
- Pflegeberatung und Beratungseinsatz: Mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung (§7a SGB XI). Zusätzlich kann einmal jährlich ein Beratungseinsatz (§37.3 SGB XI) in Anspruch genommen werden.
- Pflegekurse für Angehörige: In diesen kostenfreien Kursen lernen Angehörige oder Interessierte praktische Fähigkeiten wie Körperpflege, Transfertechniken und weitere wichtige Pflegethemen.
- Pflegeunterstützungsgeld: Diese Leistung unterstützt pflegende Angehörige bei akuten Pflegesituationen, indem sie eine Fortzahlung von Lohn oder Gehalt gewährleistet, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.
- Wohngruppenzuschuss: Für Menschen, die in einer Pflege-Wohngemeinschaft leben, gibt es monatlich 224 Euro Zuschuss – unabhängig vom Pflegegrad.
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Bis zu 53 Euro pro Monat können für digitale Hilfsmittel bereitgestellt werden, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag unterstützen.
Mit diesen Leistungen hilft die Pflegekasse, den Alltag trotz Pflegebedarf selbstbestimmt und individuell zu gestalten.