Die Pflege von Angehörigen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die oft mit vielen Fragen zur Organisation und Finanzierung verbunden ist. Im folgenden Artikel erfahren Sie alles Wichtige über Pflegegrad 2, die Voraussetzungen, finanzielle Leistungen und wie moderne Hilfsmittel wie Notrufarmbänder den Alltag erleichtern können.

Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Damit eine Person Pflegeleistungen in Anspruch nehmen kann, muss ein Pflegegrad festgestellt werden. Für Pflegegrad 2 gelten folgende Voraussetzungen:

  • Eingeschränkte Selbstständigkeit

    Pflegebedürftige im Pflegegrad 2 haben leichte bis moderate Beeinträchtigungen, die Unterstützung in Bereichen wie Körperpflege, Mobilität oder Haushaltsführung erforderlich machen.

  • Regelmäßige Hilfe notwendig

    Es muss mehrmals täglich Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme oder dem An- und Auskleiden notwendig sein.

  • MDK-Begutachtung

    Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder ein vergleichbarer Dienst führt eine Begutachtung durch, um den Pflegegrad festzustellen.

  • Finanzielle Unterstützung Pflegegrad 2

    Pflegegrad 2 bietet Zugang zu verschiedenen finanziellen Leistungen, die individuell genutzt werden können:

    • Pflegegeld

      Das Pflegegeld ist eine besondere Leistung, die Ihnen direkt ausgezahlt wird und ohne Nachweis verwendet werden kann. Bei Pflegegrad 2 erhalten Sie monatlich 347 Euro.

      Voraussetzung dafür ist, dass die Pflege zu Hause und eigenständig organisiert erfolgt. Sollten Sie gleichzeitig Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, reduziert sich der Pflegegeldbetrag. Diese Option wird oft von Menschen bevorzugt, die von Angehörigen oder nahestehenden Personen betreut werden.

    • Pflegesachleistungen

      Pflegesachleistungen dienen dazu, die häusliche Pflege durch professionelle Pflegekräfte zu ergänzen. Sie ermöglichen die Finanzierung von Dienstleistungen, die in der Regel durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden.

      Mit Pflegegrad 2 können Sie dafür monatlich 796 Euro nutzen. Beachten Sie jedoch, dass die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen den Anspruch auf Pflegegeld entsprechend reduziert.

    • Verhinderungspflege

      Verhinderungspflege ermöglicht es, die Hauptpflegeperson vorübergehend zu entlasten, sei es bei Krankheit, Urlaub oder anderen Verpflichtungen. Bis zu 42 Tage oder 6 Wochen im Jahr können hierfür genutzt werden.

      Dafür stehen Ihnen jährlich 1.685 Euro zur Verfügung. Dieses Budget kann genutzt werden, um einen ambulanten Pflegedienst oder eine Privatperson für die Vertretung zu organisieren. Teile des Betrags lassen sich auch für Kurzzeitpflege verwenden.

    • Kurzzeitpflege

      Kurzzeitpflege ist eine Option, wenn eine vorübergehende stationäre Pflege erforderlich ist, obwohl die Grundpflege normalerweise zu Hause erfolgt. Dies ist häufig der Fall nach schweren Operationen oder bei akut verschlechtertem Gesundheitszustand.

      Jährlich stehen Ihnen 1.854 Euro für Kurzzeitpflege zur Verfügung, mit einer maximalen Dauer von 56 Tagen oder acht Wochen pro Jahr. Nicht genutztes Budget kann teilweise für die Verhinderungspflege verwendet werden.

    • Entlastungsbetrag

      Der Entlastungsbetrag dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen zu fördern. Er ist für alle Pflegegrade gleich und beträgt 131 Euro monatlich, auch für Pflegegrad 2.

      Dieser Betrag kann für folgende Leistungen genutzt werden:
      - Tages- oder Nachtpflege
      - Ambulante Pflege und Betreuung (außer Grundpflege)
      - Kurzzeitpflege
      - Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß Landesrecht

    • Tagespflege & Nachtpflege

      Tages- und Nachtpflege bieten eine nützliche Unterstützung für die häusliche Pflege. Dabei verbringt die pflegebedürftige Person lediglich den Tag oder die Nacht in einer stationären Pflegeeinrichtung und lebt ansonsten zu Hause.

      Mit Pflegegrad 2 steht Ihnen ein monatliches Budget von 721 Euro für diese Leistungen zur Verfügung. Obwohl dieser Betrag nicht für eine tägliche Nutzung reicht, ermöglicht er jedoch einige Tage teilstationäre Pflege pro Monat.

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    Hilfsmittel und Pflegemittel

    Alle Personen mit einer Krankenversicherung haben grundsätzlich Anspruch auf Hilfsmittel, unabhängig vom Pflegegrad. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Bei Pflegehilfsmitteln hingegen ist der Pflegegrad entscheidend.

    Zu den Pflegehilfsmitteln zählen:

    • Technische Hilfsmittel: Pflegebett, Pflegerollstuhl, Waschwagen und weitere Geräte
    • Verbrauchsmaterialien: Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe und ähnliches

    Hausnotruf bei Pflegegrad 2

    Der Hausnotruf ist ein technisches Pflegehilfsmittel, für das ein fester Zuschuss gewährt wird. Dieser Zuschuss ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, im Gegensatz zu vielen anderen Hilfsmitteln.

    Wenn Sie alleine leben, einen Pflegegrad haben und im Notfall nicht in der Lage sind, selbst Hilfe zu rufen, können Sie einen monatlichen Zuschuss von bis zu 25,50 Euro für ein anerkanntes Notrufsystem erhalten.

    Da Personen mit Pflegegrad 2 in der Regel noch aktiv und mobil sind, bietet ein mobiler Notruf einen erheblichen Vorteil: Er funktioniert sowohl zu Hause als auch unterwegs.

    Mobiles Notrufsystem bei Pflegegrad 2

    Ein Notrufarmband bietet eine wertvolle Unterstützung für Menschen im Pflegegrad 2, die noch aktiv und mobil sind, aber im Notfall schnelle Hilfe benötigen. Es kombiniert moderne Technologie mit einer einfachen Bedienung und sorgt für zusätzliche Sicherheit und Unabhängigkeit.

    • Schnelle Hilfe im Notfall:
      Bei einem Sturz oder anderen Notfällen ermöglicht das Notrufarmband, schnell Hilfe zu rufen. Besonders für Personen ohne direkte Betreuungsperson vor Ort ist dies ein wichtiger Vorteil.
    • Erhöhte Sicherheit und Unabhängigkeit:
      Das Notrufarmband vermittelt den Trägern ein Gefühl der Sicherheit, da sie wissen, dass im Bedarfsfall schnell Hilfe verfügbar ist. Es fördert die Unabhängigkeit und trägt so zu einer höheren Lebensqualität bei.
    • Standortbestimmung:
      Notrufarmbänder mit GPS-Funktion erlauben es, den genauen Standort der Person im Notfall zu ermitteln. Dies ist besonders nützlich, wenn die Person draußen unterwegs ist und Hilfe benötigt.
    • Einfache Bedienung:
      Die Bedienung von Notrufarmbändern ist in der Regel unkompliziert. Ein Knopfdruck genügt, um den Notruf auszulösen, was vor allem für Menschen hilfreich ist, die Schwierigkeiten mit anderen technischen Geräten haben.
    • Kommunikation mit Pflegepersonen:
      Mit einigen Modellen können direkt vorprogrammierte Kontakte wie Pflegepersonen oder Angehörige angerufen werden. Dies erleichtert die Kommunikation im Notfall.
    • Medizinische Informationen:
      Notrufarmbänder können auch wichtige medizinische Daten wie Allergien oder Medikamentenpläne speichern, die im Notfall für Rettungsdienste relevant sein können.
    • Batterielaufzeit und Benachrichtigungsfunktionen:
      Moderne Notrufarmbänder bieten eine lange Batterielaufzeit und benachrichtigen automatisch definierte Kontakte, wenn die Batterie schwach wird oder es technische Probleme gibt.
    • Sturzerkennung:
      Notrufarmbänder mit Sturzerkennung erkennen einen Sturz und benachrichtigen automatisch Notfallkontakte oder die Notrufzentrale, ohne dass der Träger aktiv eingreifen muss.

    Finden Sie jetzt heraus ob ein mobiles Notrufsystem das Richtige für Sie ist.

    Mit diesen drei kurzen Fragen haben Sie im Zeitumdrehen die Gewissheit.

    Das clevere caera Notrufsystem

    Das caera Notrufarmband wurde speziell entwickelt, um Menschen mit Pflegegrad mehr Sicherheit und Unterstützung zu bieten, und damit die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten. Es kombiniert moderne Technologie mit einfachen, benutzerfreundlichen Funktionen, die sowohl den Träger als auch die Angehörigen entlasten.

    • Sturzerkennung mit 96% Genauigkeit:
      Speziell für Senioren entwickelt und individuell einstellbar – erkennt auch weiche Stürze.
    • Lange Akkulaufzeit:
      Mit einer Akkulaufzeit von 21 Tagen müssen Sie das Armband nicht täglich aufladen.
    • Europäisches Roaming:
      Dank europaweitem Roaming sind Sie stets im besten Netz unterwegs – ganz unabhängig von einem Anbieter. So können Sie sich immer auf eine zuverlässige Verbindung verlassen, egal wo Sie sich gerade befinden.
    • Genaue Ortung im Notfall:
      Der Standort wird genau ermittelt, damit Hilfe schnell und zielgerichtet ankommt.
    • Professionelle 24/7 Bosch Notrufzentrale:
      Rund um die Uhr erreichbar, um im Notfall schnell und kompetent Hilfe zu organisieren.
    • Persönliche Notfallkontakte:
      Mit der caera App haben Sie die Möglichkeit, bis zu 6 individuelle Notfallkontakte festzulegen, die im Falle eines Notfalls sofort informiert werden. Sie entscheiden selbst, wer zuerst benachrichtigt wird – Ihre vertrauten Notfallkontakte oder die professionelle 24/7 Notrufzentrale. So behalten Sie die Kontrolle über die Hilfe, die Sie im Ernstfall erhalten.

    Mehr als nur ein Notrufarmband

    Mit caera erhalten Sie ein Notrufarmband, das Sturzerkennung, GPS-Ortung und direkte Kommunikation in einem Gerät kombiniert. Kosten für das monatliche Abonnement können in voller Höhe von der Pflegekasse übernommen werden.

    Notrufarmband mit Wasserfestigkeit – Perfekt für den täglichen Gebrauch. caera

    Zuschuss für Wohnraumanpassungen
    bei Pflegegrad 2

    Wenn alltägliche Bewegungen immer schwieriger werden oder gar nicht mehr möglich sind, können einfache Dinge wie Treppen, rutschige Badewannen oder Toiletten ohne Haltegriffe zu echten Gefahrenquellen für Ihre Sicherheit und Selbstständigkeit werden.

    Ein Treppenlift bietet eine bewährte Lösung, um Treppen zu überwinden. Im Badezimmer, einem der größten Risikobereiche, können gezielte Umbauten – sei es durch kleine Anpassungen oder umfassendere Veränderungen – die Sicherheit erheblich verbessern.

    Die Pflegeversicherung unterstützt solche Wohnraumanpassungen mit Zuschüssen von bis zu 4.180 Euro pro Umbauprojekt. So können Sie für unterschiedliche Maßnahmen den vollen Zuschuss erhalten, wenn Sie diese vorher mit einem Antrag beantragen.

    Weitere Leistungen bei Pflegegrad 2

    Jede Pflegesituation ist individuell und erfordert maßgeschneiderte Lösungen. Um eine optimale Betreuung sicherzustellen, stehen verschiedene gezielte Pflegeleistungen zur Verfügung.

    • Pflegeberatung:
      Mit Pflegegrad 2 erhalten Sie auf Wunsch eine kostenlose und umfassende Pflegeberatung. Diese Beratung hilft Ihnen, Ihre persönliche Pflegesituation optimal zu organisieren und informiert Sie über Entlastungs- und Hilfsangebote.
    • Pflegekurse für Angehörige:
      In praktischen Pflegekursen lernen Angehörige alles Wichtige – vom richtigen Ankleiden über den sicheren Transfer bis hin zur Körperpflege. Diese Kurse sind für alle, die aktiv pflegen oder Interesse daran haben – und das völlig kostenfrei.
    • Pflegeunterstützungsgeld:
      Im Falle eines akuten Pflege-Notfalls schützt das Pflegeunterstützungsgeld vor finanziellen Einbußen, indem es die Fortzahlung des Lohns oder Gehalts übernimmt. So können Sie sich um Ihre Liebsten kümmern, ohne in eine finanzielle Notlage zu geraten.
    • Wohngruppenzuschuss:
      Für Menschen, die in Wohngruppen leben, bietet die Pflegeversicherung einen monatlichen Zuschuss von 224 Euro. Dieser Zuschlag wird unabhängig vom Pflegegrad gewährt – sei es Pflegegrad 1, 2 oder 5.
    • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Innovative digitale Pflegeanwendungen, die Pflegebedürftige und Pflegende unterstützen, können als DiPA zugelassen werden. Hierfür stellt die Pflegeversicherung bis zu 53 Euro pro Monat zur Verfügung.

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