Pflegegrad 3: Voraussetzungen, finanzielle Leistungen und Hilfsmittel

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Pflegegrad 3 liegt im Mittelfeld der fünf Pflegegrade und beschreibt eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Doch was bedeutet das genau? Wie wird Pflegegrad 3 beantragt, und welche finanziellen Unterstützungen sowie Leistungen stehen Ihnen damit zur Verfügung?
Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für Pflegegrad 3 erfüllt sein müssen und welche Ansprüche Sie bei Ihrer Pflegeversicherung geltend machen können.
Was bedeutet Pflegegrad 3
Pflegegrad 3 wird im Rahmen der Pflegeversicherung Personen zugesprochen, die erhebliche Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit und Fähigkeiten aufweisen. Dies bedeutet, dass sie in vielen Bereichen des täglichen Lebens auf regelmäßige Unterstützung angewiesen sind, etwa bei der Körperpflege, der Mobilität oder der eigenständigen Haushaltsführung.
Mit Pflegegrad 3 steht den Betroffenen eine Vielzahl an Unterstützungsleistungen zur Verfügung, um den Alltag zu erleichtern und die Lebensqualität zu verbessern.
Voraussetzungen für Pflegegrad 3
Um Pflegeleistungen zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegeversicherung stellen. Nach der Antragstellung wird eine Pflegebegutachtung durchgeführt, die auf dem „Neuen Begutachtungsassessment (NBA)“ basiert. Im Rahmen dieser Begutachtung wird die Einschränkung der Selbstständigkeit anhand eines Punktesystems bewertet, bei dem bis zu 100 Punkte erreicht werden können. Die Gesamtpunktzahl setzt sich aus sechs unterschiedlich gewichteten Lebensbereichen zusammen. Für spezielle Situationen, wie die Kinderpflege oder besondere Bedarfe, gibt es jedoch besondere Regelungen.
Für die Einstufung in Pflegegrad 3 muss das Gutachten eine Punktzahl zwischen 47,5 und unter 70 ergeben. Entscheidend sind dabei nicht mehr, wie früher, der Pflegeaufwand, sondern die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Basierend auf dieser Begutachtung entscheidet die Pflegekasse, welcher Pflegegrad anerkannt wird und welche Leistungen Ihnen zur Unterstützung im Alltag zustehen.
Ein sorgfältig geführtes Pflegetagebuch ist eine hilfreiche Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung. Es hilft dabei, sich an alle relevanten Tätigkeiten zu erinnern und zu dokumentieren, welche davon selbstständig oder nur mit Unterstützung ausgeführt werden können. Auf diese Weise leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu einer objektiven und fairen Bewertung.
Finanzielle Unterstützung Pflegegrad 3
Menschen mit Pflegegrad 3 benötigen in vielen Bereichen des täglichen Lebens Unterstützung. Daher können sie sämtliche verfügbaren Pflegeleistungen in Anspruch nehmen, wobei bei einigen Leistungen eine Höchstgrenze besteht.
Im Vergleich zu Pflegegrad 2 haben Sie bei Pflegegrad 3 Anspruch auf höhere Leistungen, etwa beim Pflegegeld, den Pflegesachleistungen, der Tages- und Nachtpflege sowie bei der stationären Pflege im Pflegeheim.
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Pflegegeld
Mit Pflegegrad 3 erhalten Sie monatlich 599 Euro Pflegegeld, wenn Sie die Pflege selbst organisieren. Bei Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen wird der Betrag anteilig gekürzt.
Kostennachweise sind nicht nötig, aber einmal im Halbjahr ist ein kostenloser Beratungseinsatz gemäß § 37.3 Pflicht, bei dem Sie Pflegefragen klären und wichtige Informationen zur Pflege erhalten können. Diese Beratung dient auch dazu, Ihre Selbstständigkeit und die Pflegequalität zu verbessern. -
Pflegesachleistungen
Mit Pflegegrad 3 stehen Ihnen monatlich 1.497 Euro für die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst zur Verfügung.
Viele Menschen nutzen regelmäßig die Leistungen eines Pflegedienstes. In diesem Fall ist es praktisch, wenn der Pflegedienst direkt mit Ihrer Pflegeversicherung abrechnet, um Zeit und Bürokratie zu sparen. -
Verhinderungspflege
Mit der Verhinderungspflege kann die eigentliche Pflegeperson für bestimmte Zeiträume vertreten werden, etwa bei Krankheit, wichtigen Terminen oder Urlaub. Jährlich können bis zu 42 Tage oder sechs Wochen Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Mit Pflegegrad 3 stehen Ihnen dafür 1.685 Euro jährlich zur Verfügung. Sie können entweder die Dienste eines ambulanten Pflegedienstes als Vertretung nutzen oder einer Privatperson eine Aufwandsentschädigung zahlen. -
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege wird eingesetzt, wenn vorübergehend eine stationäre Versorgung erforderlich ist, beispielsweise wenn die Pflegeperson ausfällt und niemand die Pflege übernehmen kann.
Mit Pflegegrad 3 steht Ihnen ein Jahresbudget von 1.854 Euro zur Verfügung, das auf maximal 56 Tage oder acht Wochen pro Kalenderjahr begrenzt ist. Ungenutzte Mittel können auch für die Verhinderungspflege verwendet werden. -
Tagespflege & Nachtpflege
Die Tagespflege oder Nachtpflege ist eine teilstationäre Leistung, die die häusliche Pflege ergänzt, aber nicht ersetzt. Dabei erfolgt die Pflege entweder tagsüber oder nachts in einer Einrichtung, während die Betreuung zuhause fortgeführt wird.
Mit Pflegegrad 3 können Sie monatlich bis zu 1.357 Euro für diese teilstationäre Pflege in Anspruch nehmen. Dieser Betrag reicht in der Regel für ein bis zwei Tage oder Nächte pro Woche, abhängig von den Kosten der jeweiligen Einrichtung. -
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat dient der Finanzierung zusätzlicher Betreuungs- und Entlastungsleistungen, um pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern.
Mit Pflegegrad 3 können Sie den Entlastungsbetrag für folgende Leistungen nutzen: Tages- oder Nachtpflege, Ambulante Pflege und Betreuung (ohne Grundpflege), Kurzzeitpflege, Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß Landesrecht.
Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3
Die Kombinationsleistung ermöglicht es Ihnen, sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Beispielsweise können Sie 75 Prozent der Pflegesachleistungen nutzen und gleichzeitig 25 Prozent des vollen Pflegegeldes erhalten.
Dieses Modell ist besonders hilfreich, wenn Sie nur in bestimmten Bereichen auf Pflegesachleistungen angewiesen sind, da es Ihnen ermöglicht, flexibel zwischen Pflegegeld und Sachleistungen zu wählen. Bei einer regelmäßigen Nutzung wird jedoch schnell der volle Betrag erforderlich.
Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3
Die Pflege einer Person mit Pflegegrad 3 stellt für Angehörige bereits eine große Herausforderung dar. Zusätzlich muss oft der Haushalt der pflegebedürftigen Person organisiert werden. Kurzfristig ist das noch machbar, doch langfristig kann diese zusätzliche Aufgabe eine enorme Belastung darstellen.
In solchen Fällen kann eine Haushaltshilfe eine wertvolle Entlastung bringen. Sie ermöglicht es Ihnen, mehr Zeit mit der pflegebedürftigen Person zu verbringen, anstatt sich mit alltäglichen Aufgaben wie Putzen oder Waschen zu beschäftigen. Die Kosten für eine Haushaltshilfe können teilweise mit dem Entlastungsbetrag gedeckt werden.
Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 3
Unabhängig vom Pflegegrad hat jeder, der krankenversichert ist, Anspruch auf Hilfsmittel von der Krankenkasse, solange eine ärztliche Verordnung vorliegt. Der Pflegegrad ist hierfür nicht erforderlich. Allerdings wird für Pflegehilfsmittel der Pflegegrad benötigt.
Zu den Pflegehilfsmitteln zählen:
- Technische Pflegehilfsmittel: Pflegebett, Pflegerollstuhl, Waschwagen, Notrufsysteme und weitere Hilfsmittel.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe und ähnliche Produkte.
Hausnotruf bei Pflegegrad 3
Der Hausnotruf ist ein technisches Pflegehilfsmittel, für das ein fester Zuschuss gewährt wird. Dieser Zuschuss ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, im Gegensatz zu vielen anderen Hilfsmitteln.
Wenn Sie alleine leben, einen Pflegegrad haben und im Notfall nicht in der Lage sind, selbst Hilfe zu rufen, können Sie einen monatlichen Zuschuss von bis zu 25,50 Euro für ein anerkanntes Notrufsystem erhalten.
Ein mobiler Notruf mit Sturzerkennung bietet einen erheblichen Vorteil: Er funktioniert sowohl zu Hause als auch unterwegs und löst im Notfall im Falle eines Sturzes automatisch den Notruf aus.
Mobiles Notrufsystem bei Pflegegrad 3
Ein Notrufarmband bietet eine wertvolle Unterstützung für Menschen mit Pflegegrad 3, die noch möglichst lange selbstbestimmt leben möchten, indem es ihnen die Möglichkeit gibt im Notfall schnell um Hilfe zu rufen. Es kombiniert moderne Technologie mit einer einfachen Bedienung und sorgt für zusätzliche Sicherheit und Unabhängigkeit.
- Schnelle Hilfe im Notfall:
Bei einem Sturz oder anderen Notfällen ermöglicht das Notrufarmband, schnell Hilfe zu rufen. Besonders für Personen ohne direkte Betreuungsperson vor Ort ist dies ein wichtiger Vorteil. - Erhöhte Sicherheit und Unabhängigkeit:
Das Notrufarmband vermittelt den Trägern ein Gefühl der Sicherheit, da sie wissen, dass im Bedarfsfall schnell Hilfe verfügbar ist. Es fördert die Unabhängigkeit und trägt so zu einer höheren Lebensqualität bei. - Standortbestimmung:
Notrufarmbänder mit GPS-Funktion erlauben es, den genauen Standort der Person im Notfall zu ermitteln. Dies ist besonders nützlich, wenn die Person draußen unterwegs ist und Hilfe benötigt. - Einfache Bedienung:
Die Bedienung von Notrufarmbändern ist in der Regel unkompliziert. Ein Knopfdruck genügt, um den Notruf auszulösen, was vor allem für Menschen hilfreich ist, die Schwierigkeiten mit anderen technischen Geräten haben. - Kommunikation mit Pflegepersonen:
Mit einigen Modellen können direkt vorprogrammierte Kontakte wie Pflegepersonen oder Angehörige angerufen werden. Dies erleichtert die Kommunikation im Notfall. - Medizinische Informationen:
Notrufarmbänder können auch wichtige medizinische Daten wie Allergien oder Medikamentenpläne speichern, die im Notfall für Rettungsdienste relevant sein können. - Batterielaufzeit und Benachrichtigungsfunktionen:
Moderne Notrufarmbänder bieten eine lange Batterielaufzeit und benachrichtigen automatisch definierte Kontakte, wenn die Batterie schwach wird oder es technische Probleme gibt. - Sturzerkennung:
Notrufarmbänder mit Sturzerkennung erkennen einen Sturz und benachrichtigen automatisch Notfallkontakte oder die Notrufzentrale, ohne dass der Träger aktiv eingreifen muss.
Finden Sie jetzt heraus ob ein mobiles Notrufsystem das Richtige für Sie ist.
Mit diesen drei kurzen Fragen haben Sie im Zeitumdrehen die Gewissheit.

Das clevere caera Notrufsystem
Das caera Notrufarmband wurde speziell entwickelt, um Menschen mit Pflegegrad mehr Sicherheit und Unterstützung zu bieten, und damit die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten. Es kombiniert moderne Technologie mit einfachen, benutzerfreundlichen Funktionen, die sowohl den Träger als auch die Angehörigen entlasten.

Immer und überall in Sicherheit.
- Sturzerkennung mit 96% Genauigkeit:
Speziell für Senioren entwickelt und individuell einstellbar – erkennt auch weiche Stürze. - Lange Akkulaufzeit:
Mit einer Akkulaufzeit von 21 Tagen müssen Sie das Armband nicht täglich aufladen. - Europäisches Roaming:
Dank europaweitem Roaming sind Sie stets im besten Netz unterwegs – ganz unabhängig von einem Anbieter. So können Sie sich immer auf eine zuverlässige Verbindung verlassen, egal wo Sie sich gerade befinden. - Genaue Ortung im Notfall:
Der Standort wird genau ermittelt, damit Hilfe schnell und zielgerichtet ankommt. - Professionelle 24/7 Bosch Notrufzentrale:
Rund um die Uhr erreichbar, um im Notfall schnell und kompetent Hilfe zu organisieren. - Persönliche Notfallkontakte:
Mit der caera App haben Sie die Möglichkeit, bis zu 6 individuelle Notfallkontakte festzulegen, die im Falle eines Notfalls sofort informiert werden. Sie entscheiden selbst, wer zuerst benachrichtigt wird – Ihre vertrauten Notfallkontakte oder die professionelle 24/7 Notrufzentrale. So behalten Sie die Kontrolle über die Hilfe, die Sie im Ernstfall erhalten.
Mehr als nur ein Notrufarmband
Mit caera erhalten Sie ein Notrufarmband, das Sturzerkennung, GPS-Ortung und direkte Kommunikation in einem Gerät kombiniert.Kosten für das monatliche Abonnement können in voller Höhe von der Pflegekasse übernommen werden.

Zuschuss für Wohnraumanpassungen
Einschränkungen bei alltäglichen Bewegungen können dazu führen, dass selbst einfache Dinge zu Herausforderungen werden. Rutschige Badewannen, Toiletten ohne Haltegriffe oder andere Barrieren im Wohnumfeld entwickeln sich schnell zu Gefahren, die sowohl die Sicherheit als auch die Selbstständigkeit beeinträchtigen können.
Gerade im Badezimmer lauern viele solcher Risiken, die durch gezielte Anpassungen entschärft werden können – von größeren Umbauten wie der Installation einer barrierefreien Dusche bis hin zu kleineren Maßnahmen wie rutschfesten Bodenbelägen oder Haltegriffen.
Die Pflegeversicherung unterstützt diese wohnumfeldverbessernden Maßnahmen finanziell mit bis zu 4.180 Euro pro Projekt. Für verschiedene Vorhaben kann jeweils die maximale Fördersumme beantragt werden, wobei eine vorherige Abstimmung erforderlich ist
Weitere Leistungen bei Pflegegrad 3
Pflege sollte immer individuell an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person angepasst werden. Neben den bereits genannten Leistungen gibt es noch weitere Angebote, die dabei helfen, die Pflege bestmöglich zu organisieren und zu unterstützen.
Weitere Leistungen bei Pflegegrad 3:
- Pflegeberatung: Sie können eine kostenlose Beratung in Anspruch nehmen, die Ihnen hilft, Ihre Pflege individuell zu organisieren und Informationen über mögliche Entlastungs- und Unterstützungsangebote zu erhalten.
- Pflegekurse für Pflegende: Diese Kurse vermitteln praktische Fähigkeiten, die in der Pflege notwendig sind, von der Unterstützung beim Ankleiden bis hin zur Körperpflege. Alle Interessierten können kostenlos daran teilnehmen.
- Pflegeunterstützungsgeld: In akuten Pflegefällen erhalten Sie eine finanzielle Unterstützung, um Einkommensverluste während der Pflegezeit zu vermeiden. Es sichert Ihre Lohnfortzahlung in schwierigen Momenten.
- Wohngruppenzuschuss: Personen, die in Wohngruppen leben, erhalten einen monatlichen Zuschuss von 224 Euro, unabhängig von ihrem Pflegegrad.
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Für digitale Services, die die Pflege unterstützen, stellt die Pflegeversicherung monatlich bis zu 53 Euro zur Verfügung, um innovative Lösungen in der Pflege zu fördern.