Pflegegrad 4: Unterstützung, Leistungen und finanzielle Hilfen im Überblick

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Pflegegrad 4 gehört zu den fünf Pflegegraden und steht für eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Doch was bedeutet das konkret? Wer wird in Pflegegrad 4 eingestuft, und welche Unterstützung steht den Betroffenen zu?
Die Pflege von Angehörigen ist eine der größten Herausforderungen für viele Familien, und dabei ist es wichtig, sich gut über die verschiedenen Pflegegrade zu informieren. Pflegegrad 4 ist hierbei oft ein zentraler Punkt, wenn es darum geht, die richtige Hilfe zu finden. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über Pflegegrad 4 wissen müssen – von den Voraussetzungen über die verfügbaren Leistungen bis hin zu den Antragsverfahren.
Voraussetzungen für Pflegegrad 4:
Pflegegrad 4 wird vergeben, wenn eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt, was in der Pflegebegutachtung mit 70 bis unter 90 Punkten für die Einschränkung der Selbstständigkeit bewertet wird. Mit dieser Einstufung können Betroffene Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung beanspruchen.
Die Pflegebegutachtung erfolgt nach dem „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA) und beurteilt das Ausmaß der Selbstständigkeit. Dabei wird nicht mehr der Pflegeaufwand allein berücksichtigt, sondern die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen. Das Gutachten vergibt bis zu 100 Punkte, die sich aus sechs gewichteten Themenfeldern zusammensetzen. Für spezielle Bedarfssituationen, wie etwa in der Kinderpflege, gibt es besondere Regelungen. Wer eine Höherstufung auf Pflegegrad 4 anstrebt, muss einen Antrag auf Höherstufung bei der Pflegeversicherung stellen.
Finanzielle Unterstützung Pflegegrad 4
Menschen mit Pflegegrad 4 benötigen häufig mehrfache intensive Unterstützung im Alltag, manchmal sogar eine nahezu durchgehende Betreuung. Für diese Anforderungen stehen Ihnen sämtliche Pflegeleistungen zur Verfügung. Einige Leistungen sind jedoch noch nicht in voller Höhe gewährt, da diese erst ab Pflegegrad 5 vollständig abgedeckt sind.
Im Vergleich zu den Pflegegraden 2 und 3 haben Sie mit Pflegegrad 4 erweiterte Ansprüche auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege sowie auf Leistungen für die stationäre Pflege (Pflegeheim). Andere Leistungen bleiben in diesem Pflegegrad unverändert.
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Pflegegeld
Wenn Sie die Pflege Ihres Angehörigen zu Hause übernehmen, können Sie Pflegegeld in Höhe von 800 Euro pro Monat beantragen. Sollten Sie Pflegesachleistungen nutzen, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.
Es sind keine Kostennachweise erforderlich, aber Sie müssen vierteljährlich an einer kostenlosen Beratung nach § 37.3 teilnehmen, um sich zu Pflege, Pflegerecht und Leistungen beraten zu lassen. -
Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen ermöglichen es Ihnen, die häusliche Pflege durch professionelle Pflegekräfte, wie etwa einen ambulanten Pflegedienst, zu unterstützen. Der Pflegedienst kann die Kosten, wenn gewünscht, direkt mit Ihrer Pflegeversicherung abrechnen.
Bei Pflegegrad 4 stehen Ihnen monatlich 1.859 Euro für diese Leistungen zur Verfügung. Beachten Sie, dass die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen den Anspruch auf Pflegegeld entsprechend reduziert. -
Verhinderungspflege
Pflegende Personen können bei eigenen Verpflichtungen wie Krankheit, Terminen oder Urlaub Verhinderungspflege nutzen, um eine Vertretung stunden- oder tageweise zu finanzieren. Diese Leistung ist für bis zu 42 Tage (6 Wochen) im Jahr möglich.
Jährlich stehen dafür 1.685 Euro zur Verfügung, die für die Entschädigung von Privatpersonen oder die Bezahlung eines ambulanten Pflegedienstes verwendet werden können. Ungenutzte Mittel der Kurzzeitpflege können ebenfalls teilweise dafür eingesetzt werden. -
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege ist ideal, wenn Sie normalerweise zu Hause versorgt werden, aber vorübergehend auf stationäre Pflege angewiesen sind – etwa bei Verhinderung Ihrer Pflegeperson, wenn keine Vertretung zu Hause möglich ist.
Für die Kurzzeitpflege stehen Ihnen jährlich bis zu 1.854 Euro zur Verfügung, die für maximal 56 Tage (acht Wochen) pro Kalenderjahr genutzt werden können. Nicht verbrauchte Mittel aus diesem Budget können teilweise für die Verhinderungspflege eingesetzt werden. -
Entlastungsbeitrag
Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro unterstützt zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, um pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern.
Falls Sie den Entlastungsbetrag noch nicht genutzt haben, können Sie ihn auch rückwirkend beantragen. Er kann für verschiedene Leistungen wie Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder alltagsunterstützende Angebote gemäß Landesrecht verwendet werden. -
Stationäre Pflege
Ist eine häusliche Pflege nicht möglich, etwa weil keine Pflegeperson verfügbar ist, kann ein Umzug ins Pflegeheim notwendig werden.
Die Pflegeversicherung zahlt bei Pflegegrad 4 monatlich 1.855 Euro für die stationäre Pflege. Zusätzliche Kosten, die unabhängig vom Pflegegrad sind, müssen Sie selbst tragen. Der Zuschuss der Pflegeversicherung steigt mit der Dauer des Heimaufenthalts.
Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
Hilfsmittel werden unabhängig vom Pflegegrad von der Krankenkasse übernommen. Pflegehilfsmittel hingegen sind speziell für pflegebedürftige Personen vorgesehen und erfordern einen Pflegegrad – dabei spielt die Höhe des Pflegegrads keine Rolle. Der Anspruch richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf.
Pflegehilfsmittel können sein:
- Technische Hilfsmittel: Pflegebetten, Rollstühle, Waschwagen, Notrufsysteme und weitere Hilfsmittel.
- Verbrauchsmaterialien: Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel und ähnliche Artikel.
Hausnotruf bei Pflegegrad 4
Ein Hausnotruf ist ein wichtiges technisches Pflegehilfsmittel, das Sicherheit im Alltag bietet. Für dieses System gewährt die Pflegeversicherung einen festen monatlichen Zuschuss von bis zu 25,50 Euro, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Mit Pflegegrad 4 ist ein Hausnotruf besonders sinnvoll, da die ständige Erreichbarkeit von Hilfe entscheidend sein kann. Der Zuschuss wird gewährt, wenn Sie alleine leben oder häufig alleine sind und im Notfall keine Hilfe eigenständig rufen können.
Ein mobiler Notruf bietet zusätzliche Vorteile: Er begleitet Sie nicht nur zu Hause, sondern auch unterwegs und sorgt so für ein Maximum an Sicherheit.

Schnelle Hilfe im Notfall kann Leben retten.
Notrufsystem mit Sturzerkennung
Ein Notrufarmband mit Sturzerkennung bietet Menschen mit Pflegegrad 4 eine innovative Unterstützung, die ihnen trotz eingeschränkter Selbstständigkeit mehr Sicherheit und Unabhängigkeit ermöglicht. Durch moderne Technologien und eine intuitive Bedienung ist es optimal auf die Bedürfnisse pflegebedürftiger Personen abgestimmt.
- Automatische Sturzerkennung
Das Notrufarmband erkennt Stürze selbstständig und setzt automatisch einen Notruf ab, auch wenn der Träger nicht mehr aktiv reagieren kann. Dies ist besonders wichtig bei schweren Stürzen oder in Situationen, in denen Hilfe schnell benötigt wird. - Schnelle Hilfe im Ernstfall
Neben der Sturzerkennung kann das Armband im Notfall per Knopfdruck eine Verbindung zu Rettungsdiensten oder vorab definierten Kontakten herstellen, sodass Hilfe jederzeit erreichbar ist. - Erhöhte Sicherheit und Selbstständigkeit
Das Wissen, dass das Armband zuverlässig Unterstützung bietet, vermittelt ein Gefühl von Sicherheit und fördert ein selbstbestimmtes Leben, sei es zu Hause oder unterwegs. - Standortbestimmung
Dank integrierter GPS-Funktion kann im Notfall der genaue Aufenthaltsort des Trägers ermittelt werden – ein unschätzbarer Vorteil, wenn schnelle Hilfe außerhalb der eigenen vier Wände erforderlich ist. - Benutzerfreundlichkeit
Die Bedienung ist einfach und auf die Bedürfnisse älterer Menschen abgestimmt. Ein Knopfdruck genügt, um Hilfe zu rufen, und die automatische Sturzerkennung funktioniert völlig eigenständig. - Zusätzliche Funktionen
Viele Modelle bieten weitere nützliche Features, wie das Speichern medizinischer Informationen oder die Benachrichtigung von Kontakten bei schwachem Batteriestand.
Ein Notrufarmband mit Sturzerkennung ist eine wertvolle Ergänzung für die Pflege, da es nicht nur Sicherheit bietet, sondern auch dazu beiträgt, die Lebensqualität zu verbessern.
Finden Sie jetzt heraus ob ein Notrufsystem mit Sturzerkeennung das Richtige für Sie ist.
Mit diesen drei kurzen Fragen haben Sie im Zeitumdrehen die Gewissheit.

Das clevere caera Notrufsystem
Das caera Notrufarmband mit Sturzerkennung wurde speziell entwickelt, um Menschen mit Pflegegrad mehr Sicherheit und Unterstützung zu bieten, und damit die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten. Es kombiniert moderne Technologie mit einfachen, benutzerfreundlichen Funktionen, die sowohl den Träger als auch die Angehörigen entlasten.

Immer und überall in besten Händen.
- Sturzerkennung mit 96% Genauigkeit:
Speziell für Senioren entwickelt und individuell einstellbar – erkennt auch weiche Stürze. - Lange Akkulaufzeit:
Mit einer Akkulaufzeit von 21 Tagen müssen Sie das Armband nicht täglich aufladen: - Europäisches Roaming:
Dank europaweitem Roaming sind Sie stets im besten Netz unterwegs – ganz unabhängig von einem Anbieter. So können Sie sich immer auf eine zuverlässige Verbindung verlassen, egal wo Sie sich gerade befinden. - Genaue Ortung im Notfall:
Der Standort wird genau ermittelt, damit Hilfe schnell und zielgerichtet ankommt. - Professionelle 24/7 Bosch Notrufzentrale:
Rund um die Uhr erreichbar, um im Notfall schnell und kompetent Hilfe zu organisieren. - Persönliche Notfallkontakte:
Mit der caera App haben Sie die Möglichkeit, bis zu 6 individuelle Notfallkontakte festzulegen, die im Falle eines Notfalls sofort informiert werden. Sie entscheiden selbst, wer zuerst benachrichtigt wird – Ihre vertrauten Notfallkontakte oder die professionelle 24/7 Notrufzentrale. So behalten Sie die Kontrolle über die Hilfe, die Sie im Ernstfall erhalten.
Mehr als nur ein Notrufarmband
Mit caera erhalten Sie ein Notrufarmband, das Sturzerkennung, GPS-Ortung und direkte Kommunikation in einem Gerät kombiniert. Kosten für das monatliche Abonnement können in voller Höhe von der Pflegekasse übernommen werden.

Zusätzliche Leistungen bei Pflegegrad 4
Die Pflege sollte individuell an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person angepasst sein. Neben den grundlegenden Leistungen gibt es weitere Unterstützungen, die speziell auf unterschiedliche Situationen abgestimmt sind:
- Wohnumfeldverbesserung: Für barrierefreie Umbauten wie den Einbau eines Treppenlifts oder die Modernisierung des Bads können Sie bis zu 4.180 Euro von der Pflegeversicherung erhalten.
- Pflegeberatung: Eine kostenlose Beratung nach §7a hilft Ihnen, Pflege zu organisieren und passende Hilfsangebote zu finden.
- Pflegekurse: Kostenfreie Schulungen vermitteln Pflegenden praktisches Wissen, z. B. zur Körperpflege oder zum Transfer.
- Pflegeunterstützungsgeld: Dieses Geld sichert den Lohn von Pflegenden in akuten Pflegenotfällen und beugt finanziellen Engpässen vor.
- Wohngruppenzuschuss: Wer in einer Pflege-Wohngemeinschaft lebt, erhält monatlich 224 Euro Zuschlag, unabhängig vom Pflegegrad.
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Für digitale Pflegehilfen stellt die Pflegeversicherung 53 Euro pro Monat ber