Pflegekosten von der Steuer absetzen

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Ein Leitfaden für pflegende Angehörige und Betroffene
Die Pflege von Angehörigen oder die eigene Pflege im Alter kann nicht nur emotional belastend sein, sondern auch erhebliche finanzielle Folgen haben.
In Deutschland gibt es jedoch die Möglichkeit, Pflegekosten absetzen zu lassen. Die Steuererleichterungen für Pflegeleistungen bieten eine wertvolle Entlastung für pflegende Angehörige und pflegebedürftige Menschen.
In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie Sie Pflegekosten absetzen können, welche Pflegeleistungen dafür anerkannt werden und was es mit der Pflegesteuer auf sich hat.
Was sind Pflegekosten und welche Pflegeleistungen können abgesetzt werden?
Pflegekosten absetzen bedeutet, dass Sie als Steuerzahler bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit der Pflege eines Angehörigen oder Ihrer eigenen Pflege von der Steuer abziehen können. Diese Steuervergünstigungen sollen dazu beitragen, die finanzielle Belastung zu mindern, die durch die Pflege entstehen kann.
Pflegeleistungen umfassen alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Betreuung und Pflege eines Menschen entstehen. Das können neben den direkten Pflegekosten auch Aufwendungen für Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel oder häusliche Pflege durch einen Pflegedienst sein. Die genauen Ausgaben, die Sie steuerlich absetzen können, hängen davon ab, ob Sie in der häuslichen Pflege oder in einer stationären Pflegeeinrichtung tätig sind.
Pflegekosten absetzen: Welche Ausgaben sind absetzbar?
Die Pflegekosten absetzen ist nicht ganz unkompliziert. Es gibt jedoch viele Kostenarten, die Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abziehen können. Hier ein Überblick:
1. Kosten für die häusliche Pflege:
Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen, können Sie die Ausgaben für Pflegeleistungen als Pflegekosten absetzen. Dazu gehören etwa Zahlungen an professionelle Pflegekräfte oder Pflegedienste, die bei der Betreuung helfen. Auch die Kosten für eine Haushaltshilfe, die bei der täglichen Versorgung unterstützt, sind absetzbar.
2. Pflegehilfsmittel und medizinische Versorgung:
Wenn für die Pflege spezielle Pflegeleistungen notwendig sind, wie etwa Pflegebetten, Rollstühle, Aufrichthilfen oder Inkontinenzprodukte, können diese ebenfalls als Pflegekosten abgesetzt werden.
3. Kosten für Fahrten:
Wenn Sie regelmäßig mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln zu einem Pflegeheim oder zu einem Patienten fahren, um ihn zu besuchen oder zu pflegen, können die Fahrtkosten als Pflegekosten abgesetzt werden. Dabei können Sie die Fahrtkosten nach den üblichen Kilometersätzen oder als Pauschale ansetzen.
4. Kosten für Pflegeeinrichtungen:
Wenn ein pflegebedürftiger Angehöriger in einem Pflegeheim lebt, können Sie einen Teil der Pflegeleistungen für das Pflegeheim als Pflegekosten absetzen. Hierzu zählen die monatlichen Pflegegebühren, die für die stationäre Pflege anfallen.
5. Pflegeversicherung:
Beiträge zur Pflegeversicherung können unter bestimmten Umständen ebenfalls als Pflegekosten abgesetzt werden, insbesondere wenn Sie eine private Pflegeversicherung abgeschlossen haben.
6. Pflegerente und Haushaltshilfe:
Wenn Sie als pflegender Angehöriger selbst nicht arbeiten können und auf eine Einkommenshilfe angewiesen sind, können Sie die Pflegekosten absetzen und so einen Teil des Verdienstausfalls geltend machen.
Wie funktioniert das Absetzen von Pflegekosten?
Um Pflegekosten absetzen zu können, müssen Sie diese in Ihrer Steuererklärung korrekt angeben. Es gibt verschiedene Methoden, wie Sie diese Ausgaben ansetzen können:
1. Außergewöhnliche Belastungen
Pflegekosten absetzen ist in der Regel nur möglich, wenn die Ausgaben eine sogenannte „außergewöhnliche Belastung“ darstellen. Das bedeutet, dass die Pflegekosten für Sie eine finanzielle Belastung darstellen müssen, die über das übliche Maß hinausgeht. Hierfür gibt es eine sogenannte Zumutbarkeit-Regelung, die besagt, dass nur dann ein Steuerabzug möglich ist, wenn die Pflegekosten eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten.
Als außergewöhnliche Belastung können Sie zum Beispiel Pflegeleistungen absetzen, die aufgrund der Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendig sind. Die Höhe der absetzbaren Kosten richtet sich nach Ihrem Einkommen und Familienstand.
2. Haushaltsnahe Dienstleistungen
Falls Sie Pflegeleistungen wie eine Haushaltshilfe oder andere Tätigkeiten zur Unterstützung im Haushalt in Anspruch nehmen, können diese als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden. In diesem Fall sind 20 % der Kosten, maximal 4.000 Euro jährlich, steuerlich absetzbar.
3. Pflegepauschbetrag
Es gibt auch die Möglichkeit, einen Pflegepauschbetrag in Anspruch zu nehmen, der pauschal gewährt wird, wenn Sie für einen pflegebedürftigen Angehörigen sorgen. Dieser Pauschbetrag wird nicht individuell berechnet, sondern beträgt eine festgelegte Summe. Der Pflegepauschbetrag wird in der Regel gewährt, wenn der Pflegebedürftige einen Pflegegrad 2 oder höher hat.
4. Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad
Um Pflegekosten absetzen zu können, muss der Betroffene pflegebedürftig sein und einen anerkannten Pflegegrad besitzen. Der Pflegegrad wird in Deutschland durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt. Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad fallen unterschiedlich hohe Kosten an, die Sie dann steuerlich geltend machen können.
Pflegesteuer: Was ist das und wie wirkt sie sich auf Ihre Steuererklärung aus?
Die Pflegesteuer bezeichnet eine steuerliche Vergünstigung für die Pflege von Angehörigen oder pflegebedürftigen Menschen. Sie umfasst sowohl die Möglichkeit, Pflegekosten absetzen zu können, als auch Pauschbeträge, die speziell für Pflegeleistungen vorgesehen sind. Dabei ist zu beachten, dass Pflegekosten grundsätzlich nur dann abgesetzt werden können, wenn sie eine außergewöhnliche Belastung darstellen und nicht durch die Pflegeversicherung gedeckt sind.
Die Pflegesteuer soll sicherstellen, dass die finanzielle Belastung durch Pflegeaufgaben reduziert wird, um pflegenden Angehörigen zu helfen, ihre Ausgaben zu bewältigen. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Pflegerentenkosten und Fahrtkosten in die Steuererklärung einzubeziehen.
Steuerliche Entlastung für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige können von der Pflegesteuer profitieren, indem sie ihre Pflegeleistungen steuerlich geltend machen und so ihre Steuerlast reduzieren. Dies kann eine große Hilfe sein, vor allem wenn die Pflege über längere Zeit hinweg notwendig ist und die damit verbundenen Pflegekosten eine erhebliche Belastung darstellen.
Zu beachten ist, dass die Steuererklärung in diesem Fall besonders sorgfältig ausgefüllt werden muss. Es empfiehlt sich, alle Belege über Pflegekosten, wie Rechnungen für Pflegeleistungen und Pflegehilfsmittel, gut zu archivieren. Wer sich unsicher ist, kann die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch nehmen.

Die Pflegekosten absetzen zu können, bietet pflegenden Angehörigen und pflegebedürftigen Menschen eine wichtige Möglichkeit, finanzielle Entlastung zu erfahren. Ob durch Pflegeleistungen, die steuerlich anerkannt werden, oder durch die Pflegesteuer, die als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden kann – die Steuererklärung kann so zu einer wichtigen Unterstützung im Pflegealltag werden. Wer sich die Frage stellt, wie er Pflegekosten absetzen kann, sollte sich frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. So können die finanziellen Belastungen der Pflege besser getragen werden.