Der Pflegegrad 1 markiert den Einstieg in die offizielle Pflegestufenregelung und ist ein wichtiger Schritt für diejenigen, die auf Pflege angewiesen sind. In diesem Blogartikel möchten wir einen näheren Blick auf den Pflegegrad 1 werfen, seine Bedeutung erläutern und welche Leistungen damit verbunden sind. Doch vorerst geben wir eine Übersicht der Pflegegrade.

Die Pflegegrade sind eine Einstufung im deutschen Pflegesystem, die den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person widerspiegeln. Mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes II im Jahr 2017 wurden die bisherigen Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Die Pflegegrade dienen dazu, den individuellen Hilfebedarf von pflegebedürftigen Menschen genauer zu erfassen und ihnen passgenauere Leistungen zukommen zu lassen. Hier sind die Pflegegrade im Überblick:

  1. Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
    • Personen mit leichten Beeinträchtigungen in der Selbstversorgung und Mobilität.

    • Oftmals ist noch keine umfassende Pflege notwendig, aber unterstützende Maßnahmen werden bereits benötigt.

    Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    • Personen mit erheblichen Beeinträchtigungen in der Selbstversorgung und Mobilität.

    • Pflegebedarf ist schon deutlich höher, aber die Betroffenen können noch einige Tätigkeiten selbst durchführen.

    Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    • Personen mit schweren Beeinträchtigungen in der Selbstversorgung und Mobilität.

    • Der Pflegebedarf ist hoch, eine weitgehende Selbstständigkeit ist nur noch eingeschränkt möglich.

    Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    • Personen mit schwersten Beeinträchtigungen in der Selbstversorgung und Mobilität.

    • Hoher Pflegebedarf, weitgehende Selbstständigkeit ist nicht mehr gegeben.

    Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

    • Personen mit schwersten Beeinträchtigungen, die eine besondere pflegerische Versorgung erfordern.

    • Höchster Pflegegrad, wenn besonders intensive Betreuung und Pflege notwendig sind.

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) auf Basis eines Begutachtungsverfahrens. Dabei werden verschiedene Lebensbereiche wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Kommunikation, Selbstversorgung und psychosoziale Aspekte bewertet. Der ermittelte Pflegegrad bestimmt dann die Höhe der finanziellen Unterstützung und die Art der Leistungen, die die pflegebedürftige Person erhalten kann.

Pflegegrad 1

Was ist der Pflegegrad 1?

Im Mittelpunkt dieses Artikels stehen die Pflegegrad 1 Leistungen, die finanzielle Unterstützung und die Kriterien, die zur Einstufung in diesen Pflegegrad führen.

Der Pflegegrad 1 ist der niedrigste der insgesamt fünf Pflegegrade, die seit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes im Jahr 2017 gelten. Er wird Menschen zugeordnet, deren Beeinträchtigungen zwar vorhanden, aber vergleichsweise geringfügig sind. Dieser Pflegegrad wird auch als "geringe Beeinträchtigung" bezeichnet und zeigt, dass eine Unterstützung im Alltag notwendig ist, aber auf einem vergleichsweise niedrigen Level.

 

Voraussetzungen für den Pflegegrad 1

Wie viel Geld bekomme ich bei Pflegegrad 1? Die Menschen im Pflegegrad 1 haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung, um die mit der Pflegebedürftigkeit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen. Im Jahr 2024 beläuft sich die monatliche Pflegegrad 1 Leistung auf etwa 125 Euro. Dieses Geld kann flexibel für individuelle Bedürfnisse eingesetzt werden, sei es für die Beschaffung von Hilfsmitteln, die Finanzierung von Pflegekursen oder zur Entlastung von Angehörigen.

 

Kriterien für Pflegegrad 1:

 

Mobilität: Die Fähigkeit zur eigenständigen Fortbewegung wird geprüft. Einschränkungen wie Schwierigkeiten beim Treppensteigen oder Gehen auf unebenem Untergrund können eine Einstufung in Pflegegrad 1 begünstigen.

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Es wird untersucht, ob Beeinträchtigungen in der Orientierung, Konzentration oder im Gedächtnis vorliegen. Auch Schwierigkeiten in der verbalen Kommunikation können berücksichtigt werden.

Selbstversorgung: Die Fähigkeit zur eigenständigen Körperpflege, Ernährung und Mobilität im Alltag wird genau geprüft. Hierbei spielen Einschränkungen eine Rolle, die die Einstufung in einen höheren Pflegegrad begünstigen können.

Psychosoziale Kriterien: Auch soziale Aspekte wie die Qualität der sozialen Kontakte und die Bewältigung des Alltags fließen in die Bewertung mit ein. Das Vorhandensein von Unterstützung durch Angehörige oder professionelle Pflegekräfte kann hierbei eine Rolle spielen.

Leistungen des Pflegegrads 1

Auch wenn der Pflegegrad 1 als der niedrigste eingestuft wird, stehen den Betroffenen dennoch Leistungen zu. Diese dienen dazu, die Selbstständigkeit im Alltag zu fördern und den Betroffenen die bestmögliche Lebensqualität zu ermöglichen. Dazu gehören unter anderem:

Beratungsbesuche: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche durch Pflegefachkräfte. Diese stehen den Betroffenen und ihren Angehörigen beratend zur Seite und unterstützen bei Fragen rund um die Pflege. Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegepersonen erhalten Beratung und Anleitung, um den Umgang mit den leichten Einschränkungen im Alltag zu erleichtern.

Pflegekurse: Um pflegende Angehörige zu unterstützen, können Kurse in Anspruch genommen werden. Hier erhalten sie praktische Tipps und Anleitungen im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen. Zusätzlich erhalten Betroffene Unterstützung bei der Körperpflege, Mobilität und Ernährung, um den Alltag zu erleichtern und die Selbstständigkeit zu erhalten.

Pflegehilfsmittel: Der Pflegegrad 1 berechtigt auch zum Bezug von Pflegehilfsmitteln, die den Alltag erleichtern sollen. Dazu zählen beispielsweise Gehhilfen, Pflegebetten oder auch spezielle Pflegekleidung. Also eine finanzielle Unterstützung für kleine Hilfsmittel und Anpassungen im Wohnraum, um die Selbstständigkeit zu fördern.

Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag. Dieser kann beispielsweise für Unterstützungsleistungen im Haushalt oder für die Inanspruchnahme von Betreuungsdiensten genutzt werden.

Psychosoziale Betreuung: Förderung sozialer Kontakte, Hobbys und Interessen, um der sozialen Isolation entgegenzuwirken und die Lebensfreude zu bewahren.

Die Selbstständigkeit im Alltag ist für Menschen mit Pflegegrad 1 von großer Bedeutung. Dabei kann ein Notrufarmband eine wertvolle Ergänzung sein, um Sicherheit und schnelle Hilfe im Bedarfsfall zu gewährleisten. Das Notrufarmband ist ein diskretes und benutzerfreundliches Hilfsmittel, das speziell für Menschen mit geringfügigen Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit, wie sie im Pflegegrad 1 vorliegen, entwickelt wurde.

Vorteile des Notrufarmbands:

  1. Sofortige Hilfe: Im Falle eines Sturzes oder einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustands kann der Betroffene durch Drücken des Notrufknopfs sofort Hilfe anfordern.

  2. Standortbestimmung: Moderne Notrufarmbänder sind oft mit GPS ausgestattet, wodurch im Notfall der genaue Standort ermittelt werden kann. Dies erleichtert die rasche Hilfeleistung.

  3. Kontakt mit Angehörigen oder Pflegedienst: Das Notrufarmband kann so konfiguriert werden, dass im Ernstfall automatisch vorab definierte Kontakte (z.B., Angehörige oder Pflegedienst) benachrichtigt werden.

  4. Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit: Das Notrufarmband ist 24/7 einsatzbereit, was eine kontinuierliche Sicherheit gewährleistet.

  5. Einfache Bedienung: Die Bedienung des Notrufarmbands ist in der Regel unkompliziert und erfordert lediglich einen Knopfdruck. Dies macht es auch für Menschen im Pflegegrad 1 leicht handhabbar.

Für Menschen mit Pflegegrad 1 können die Kosten für ein Notrufarmband unter Umständen durch die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Pflegegrades abgedeckt werden. Diese finanzielle Unterstützung kann dazu beitragen, die Sicherheit und Selbstständigkeit im Alltag zu fördern.

 

caera ist ein Notrufsystem bestehend aus Armband für den Träger und der caera App für Notfallkontakte. Es ist äußerst zuverlässig und einfach in der Bedienung.

Mit dem Notrufarmband kann per Notfallknopf oder automatischer Sturzerkennung um Hilfe gerufen werden.

 

Mehr dazu finden Sie auf der Seite www.caera.de.

 

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Fazit:

Der Pflegegrad 1 als Chance für Unterstützung

Die gezielten Leistungen, angepasst an die leichten Einschränkungen, sollen die Selbstständigkeit fördern und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen steigern. Es ist wichtig, sich über die Möglichkeiten und Ansprüche im Pflegegrad 1 zu informieren, um die Unterstützung bestmöglich zu nutzen und die Selbstständigkeit im Alltag zu bewahren. Auch wenn der Pflegegrad 1 den Einstieg in die Pflegestufenregelung markiert und mit vergleichsweise geringen Leistungen verbunden ist, ist er dennoch von großer Bedeutung. Daher ist es wichtig, die Möglichkeiten, die der Pflegegrad 1 bietet, voll auszuschöpfen und sich aktiv um Unterstützung zu bemühen.

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