Schwerer Unfall, Schlaganfall oder Herzinfarkt – plötzlich kann man nicht mehr für sich selbst entscheiden. Wer kümmert sich dann um anfallende Entscheidungen, wer schließt einen Vertrag mit einer Pflegeeinrichtung ab? Weder Freunde noch Angehörige haben ohne spezielle Vollmacht das Recht, Entscheidungen zu treffen oder stellvertretend zu handeln. Fehlt die entsprechende Vollmacht, ernennt das Betreuungsgericht einen Betreuer, der unter Umständen kein Angehöriger ist.

Viele Menschen fürchten, dass ihnen im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit ein fremder Betreuer vom Gericht zugewiesen wird, der dann über ihr Leben bestimmt. Mit einer Vorsorgevollmacht kann dies ausgeschlossen werden. Allerdings muss diese Vollmacht frühzeitig aufgesetzt werden, und zwar so lange der Betroffene im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte ist und im rechtlichen Sinne noch „geschäftsfähig“ ist¹.

Definition Vorsorgevollmacht


Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, als Vollmachtgeber, eine andere Person Ihres Vertrauens, die im Falle von Entscheidungsunfähigkeit in Ihrem Namen rechtliche Entscheidungen treffen, Verträge abschließen und Ihrem Sinne handeln darf.

Wie wird eine Vorsorgevollmacht aufgesetzt?

Eine Vorsorgevollmacht muss schriftlich verfasst werden und sollte möglichst präzise und konkret formuliert sein. Sie können individuell festlegen, in welchen Angelegenheiten Sie vertreten werden möchten.

Vorsorgevollmacht - Sorgen Sie vor, um in unerwarteten Situationen abgesichert zu sein.

In einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen bestimmen, die Sie zu bestimmten Angelegenheiten vertreten dürfen. Sie als Vollmachtgeber müssen Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift sowie Ihr Geburtsdatum angeben. Gleiches gilt auch für den Bevollmächtigten, also die von Ihnen festgelegte Person. Abschließend sollten Sie das Datum und Ihre Unterschriften setzen. Die Unterschrift des Bevollmächtigten ist zwar keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht, aber dennoch ratsam. Ebenfalls sollten Sie die Person über die Vorsorgevollmacht informieren, um aufkommende Fragen abzuklären. Des Weiteren empfehlen wir Ihnen, falls Sie die Vollmacht nicht beglaubigt haben, alle paar Jahre Ihre Unterschrift zu erneuern. So können Sie sicher stellen, dass Ihr Wille im Falle einer schweren Krankheit oder fortgeschrittenen Alters, respektiert wird.

Was wird in einer Vorsorgevollmacht geregelt?

Es ist wichtig, dass Sie sich im Vorfeld Gedanken darüber machen, welche Bereiche und Aufgaben Sie der bevollmächtigten Person übertragen möchten. Hier sind einige Beispiele für die Bereiche, in denen Sie durch einen Bevollmächtigten vertreten werden können:

  • Gesundheitsfürsorge: Der Bevollmächtigte kann in medizinischen Fragen Entscheidungen für Sie treffen, wie zum Beispiel die Auswahl des behandelnden Arztes, die Art der Behandlung oder die Zustimmung einer Operation.

  • Vermögenssorge: Der Bevollmächtigte kann in finanziellen Angelegenheiten für Sie handeln, wie zum Beispiel Bankkonten verwalten, Zahlungen abwickeln, Eigentum veräußern oder die Vermögenswerte verwalten.

  • Wohnungsangelegenheiten: Der Bevollmächtigte kann in Fragen bezüglich der Wohnsituation Entscheidungen treffen, wie zum Beispiel die Auswahl eines Pflegeheims oder die Kündigung eines Mietvertrags und kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten.

  • Post: Der Bevollmächtigte kann Ihre Korrespondenz pflegen, wie zum Beispiel Briefe entgegennehmen und lesen.

  • Behördenangelegenheiten: Der Bevollmächtigte kann in Ihrem Namen behördliche Angelegenheiten klären, wie zum Beispiel Sozialleistungen beantragen, Sie beim Finanzamt vertreten und vor allem in Angelegenheiten bezüglich der Kranken- und Pflegekassen

  • Sonstige Angelegenheiten: Hierbei können individuelle Regelungen in der Vorsorgevollmacht getroffen werden, wie zum Beispiel die Vertretung in familiären Angelegenheiten.

Wer kann Bevollmächtigter werden?

Grundsätzlich können Sie eine beliebige Person bevollmächtigen. Dazu müssen Sie nicht miteinander verwandt sein. Achten Sie darauf, dass der oder die Bevollmächtigte möglichst in der Nähe wohnen sollten. Gewisse Entscheidungen, wie die Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen, erfordern rasches Handeln. Es besteht auch die Möglichkeit, für verschiedene Bereiche mehrere Bevollmächtigte zu ernennen.


Achtung bei Bevollmächtigung mehrerer Personen! Leider kommt es häufig zu Meinungsverschiedenheiten und die Betreuung kann dadurch gefährdet werden. Zum Beispiel kann es vorkommen, dass die Tochter (verantwortlich für die Finanzen) dem Sohn (zuständig für Gesundheit und Pflege) nicht genug Geld für die Pflege des pflegebedürftigen Elternteils bereitstellt. Um dies zu vermeiden, sollten Sie im besten Fall nur eine Person bevollmächtigen.

Wo sollte die Vorsorgevollmacht aufbewahrt werden?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Vorsorgevollmacht aufzubewahren. Es ist jedoch besonders wichtig, dass der Bevollmächtigte weiß, wo das Dokument zu finden ist.

Eine Option ist, die Vollmacht zu Hause aufzubewahren, beispielsweise in einem gut beschrifteten Ordner an einem sicheren Ort in der Wohnung. Es ist ratsam, auch andere Vorsorgedokumente wie eine Patientenverfügung in diesem Ordner abzulegen.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Vorsorgevollmacht bei einem Notar zu hinterlegen, um sicherzustellen, dass das Dokument nicht verloren geht. Der Bevollmächtigte erhält eine Kopie von dem Notar, die er nutzen kann. Zentrales Vorsorgeregister bietet die Möglichkeit an, eine Vorsorgevollmacht zu registrieren. Die Kosten hierfür beginnen ab ca. 20 €.

Gültigkeit mit oder ohne Notar?

Grundsätzlich ist eine korrekt ausgefüllte Vorsorgevollmacht auch ohne Notar gültig. In einigen Fällen kann es jedoch empfehlenswert sein, eine notarielle Beurkundung vorzunehmen. Insbesondere für Bankgeschäfte, die anfallen könnten oder bei Immobilienbesitz sollten Sie eine notarielle Beglaubigung in Betracht ziehen.

Vor- und Nachteile einer Vorsorgevollmacht

Es ist wichtig, die möglichen Nachteile einer Vorsorgevollmacht zu berücksichtigen, insbesondere wenn Sie niemanden haben, dem Sie vertrauen oder wenn Sie nicht möchten, dass ein Angehöriger diese Verantwortung übernimmt. Es gibt also auch Gründe, warum Sie sich gegen eine Vorsorgevollmacht entscheiden könnten. Durch eine Vollmachtserteilung wird ein gerichtlich bestellter Betreuer vermieden, was bedeutet, dass keine offizielle Kontrolle des Bevollmächtigten stattfindet.

Vorteile

Eine Vorsorgevollmacht bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Ein großer Vorteil besteht darin, dass Sie selbst entscheiden können, wer im Falle Ihrer Geschäftsunfähigkeit Entscheidungen für Sie treffen darf. Sie können dabei auch mehrere Personen einsetzen und somit sicherstellen, dass Ihre Angelegenheiten von vertrauenswürdigen Personen geregelt werden.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Vollmacht jederzeit widerrufen werden kann. Sollten sich Ihre Umstände ändern oder Sie das Vertrauen in den Bevollmächtigten verlieren, können Sie die Vollmacht zurückziehen und einen neuen Bevollmächtigten benennen. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, zu bestimmen, welche Lebensbereiche an wen abgegeben werden sollen. So können Sie beispielsweise festlegen, dass eine Person für Ihre Finanzen zuständig ist, während eine andere Person sich um Ihre medizinischen Belange kümmert.

Ein großer Vorteil einer Vorsorgevollmacht ist auch, dass der Bevollmächtigte sofort in einer Notsituation reagieren kann. Im Gegensatz zum Betreuungsverfahren muss nicht erst eine Entscheidung des Gerichts abgewartet werden, bevor gehandelt werden kann. Mit einer Vorsorgevollmacht bleibt Ihnen der Weg über das Betreuungsgericht erspart. Dadurch sparen Sie Zeit und auch Kosten, die bei einem Betreuungsverfahren entstehen würden. Zudem entfällt die Kontrolle des Betreuungsgerichts, was für einige Menschen als positiv empfunden wird.

Nachteile

Eine Vorsorgevollmacht kann auch Nachteile mit sich bringen. So entfällt beispielsweise die Kontrolle des Betreuungsgerichts über den Bevollmächtigten, was ein gewisses Risiko für Missbrauch bedeutet. Der Bevollmächtigte übernimmt außerdem eine hohe Verantwortung für Sie und Ihre Entscheidungen. Ohne notarielle Beglaubigung sind zudem keine Bank- oder Immobiliengeschäfte möglich, was in manchen Fällen problematisch sein kann.

Textbausteine, Muster & Vorlagen

Um Fehler bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine Vorlage oder Muster als Orientierung zu nutzen. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) stellt beispielsweise online ein kostenloses Muster zur Verfügung, das als Basis genutzt werden kann. Mit dieser Vorlage können Sie sicherstellen, dass keine wichtigen Punkte vergessen werden. Nachdem Sie das Muster ausgedruckt haben, können Sie es ausfüllen und unterschreiben. Es ist ratsam, sich ausreichend Zeit zu nehmen und die Vorsorgevollmacht so detailliert wie möglich zu formulieren. Dadurch können Missverständnisse und Unklarheiten vermieden werden.

Keine Vorsorgevollmacht – wer entscheidet?

Sollten Sie eine Vorsorgevollmacht haben, kann Ihr Bevollmächtigter für Sie handeln. Jedoch nur, wenn Sie die entsprechende Klausel „Vorsorgevollmacht in Gesundheitsangelegenheiten“ aufgenommen haben. Liegen weder Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht vor, legt zunächst ein Gericht einen Betreuer für sie fest. Diese Person ermittelt Ihren „mutmaßlichen Willen“ (Paragraf 1901a Abs. 2 BGB)1, indem er sich bei Ihren Angehörigen und Ihrem Hausarzt erkundigt, wie Sie sich zu verschiedenen Themen, wie zum Beispiel lebenserhaltenden Maßnahmen, geäußert haben.


Notvertretungsrecht für Ehegatten

Ehegatten können sich bei medizinischen Notsituationen ab dem 01.01.2023 auch ohne gültige Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung für maximal sechs Monate vertreten. 

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Entscheidungen der Angehörigen nicht unbedingt den Wünschen der betroffenen Person entsprechen müssen. Wenn Sie also sicherstellen möchten, dass Ihre Wünsche bezüglich Ihrer medizinischen Behandlung im Ernstfall respektiert werden, sollten Sie eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht erstellen und sicherstellen, dass Ihre Angehörigen und medizinischen Betreuer darüber informiert sind.


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